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DIE GRUNDPRINZIPIEN DER MEDIATION -
SCHUTZ DURCH KLARE RAHMENBEDINGUNGEN

   Freiwilligkeit
Jeder entscheidet selbst, ob er an einem Mediationsverfahren teilnehmen will. Das Mediationsverfahren kann jederzeit von jedem der Beteiligten abgebrochen werden.
   Neutralität
Der Mediator muss alle Parteien gleichmäßig wahrnehmen und unterstützen (Allparteilichkeit). Daraus ergibt sich auch, dass ein Mediator, der eine Partei schon anwaltlich vertreten hat, für diesen nicht mehr als Mediator tätig sein kann.
   Vertraulichkeit
Alle Beteiligten (auch Gutachter, Mediatoren, Rechtsanwälte) sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Für die Parteien ist es zur Offenlegung aller Positionen und Interessen sehr wichtig, dass sie darauf vertrauen können, dass diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb des Mediationsverfahrens - z.B. bei einem Prozess - nicht gegen sie verwendet werden. Eine Entbindung von der Schweigepflicht ist nur mit dem Einverständnis Aller möglich.





   

 

Vorteil:

In der Mediation fällt die Offenlegung aller Positionen leichter, da ein hoher Vertrauensschutz besteht.
Eine Information der Mediations-Praxen  S I G R I D  H Ö R A U F  und  G I S E L A  L O B A C H , Ottobrunn bei München